1. Meldepflicht und Ausweis
a. Eintrag ins Hüttenbuch
Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.
2. Anspruch auf Schlafplätze
a. Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze
Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hütteng.sten haben:
• Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet werden kann;
• Rettungsmannschaften im Dienst.
b. Hygienische Auflagen
Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.
c. Reservierungsbedingungen
1. Es dürfen Vorausbestellungen für max. 90% der Schlafplätze entgegengenommen werden. Die Anmeldung bzw. Reservierung des Schlafplatzes ist ausschlie.lichüber das Online Reservierungssystem der Alpenvereinshütten möglich.
2. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des Hüttenp.chters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen vor -soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
Achtung: Als Berechnungszeitpunkt des Änderungs- und Stornozeitraumes wird der Anreisetag um 18h00 verwendet.
• Bei Rücktritt ab 5 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 20 € pro Person und Nacht.
4. Die oben genannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter.
5. Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von € 20,- pro Nacht und Schlafplatz für Reservierungen zu berechnen.
6. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren wie unter Punkt 3 angeführt berechnet und von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht werden.
7. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
8. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter-und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.
Ein Wetterumschwung berechtigt keine kostenlose Stornierung.
9. Ein Bettwanzenbefall ermöglicht keine kostenlose Stornierung da diese durch Dritt Personen entsteht.
3. Nächtigungstarife
a. Aktuelle Nächtigungstarife für Mitglieder und Nichtmitglieder
Die aktuellen Hüttengebühren sind – je Nacht und Person:
AV-Mitglieder, Erwachsene - Mehrbettzimmer: 24€ Lager: 15€
AV-Mitglieder, Junioren (19-25Jahre) - Mehrbettzimmer: 24€ Lager: 13€
AV-Mitglieder, Jugendliche (7-18 Jahre) - Mehrbettzimmer: 19€ Lager: 8€
AV-Mitglieder, Kinder (6-0 Jahre) - Mehrbettzimmer: 10€ Lager: 0€
Nichtmitglieder, Erwachsene - Mehrbettzimmer: 36€ Lager: 26€
Nichtmitglieder, Junioren (19-25 Jahre) - Mehrbettzimmer: 36€ Lager: 24€
Nichtmitglieder, Jugendliche (7-18 Jahre) - Mehrbettzimmer: 32€ Lager: 19€
Nichtmitglieder, Kinder (6-0 Jahre) - Mehrbettzimmer: 20€ Lager: 10€
Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gemäß Behindertenausweis sind kostenfrei.
Die Gebühren können vor Ort beim Pächter in bar oder per Karte bezahlt werden.
b. Infrastrukturbeitrag
Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.
c. Überbelegung
Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
4. Erste Hilfe Material
In der Hütte sind Erste Hilfe Materialien im notwendigen Maße durch die Hüttenverwaltung bereitzustellen und im Vorraum vorhanden.
5. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld
a. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung
Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.
b. Hüttenruhe
Generell soll von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.
c. Musizieren und Konzerte
Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit der Hüttenverwaltung gestattet. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.
d. Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte
Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hüttenverwaltung kann für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.
e. Rauchen
Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.
f. Verhalten im Schlafraum
In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.
g. Verhalten bei Platzmangel
Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen.
h. Mitnahme von Haustieren
In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten, außer es wird ein Raum deklariert in welchem auch Bergrettungs- und Blindenhunde (etc.) nächtigen können, diesen kommt eine besondere Bedeutung zu. Das Unterbringen von Tieren muss in jedem Fall vorab mit der Hüttenverwaltung abgeklärt werden.
Zusätze: Sofern Haustiere gestattet sind,
• kanneineangemesseneReinigungspauschalevon10€erhobenwerden.
• dürfen diese die Hütte (nur Gemeinschaftsräume) nur gereinigt und trocken betreten.
• dürfen diese aus hygienischen Gründen nicht im Bett und nicht auf den AV-Decken liegen. •
Eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen.
i. Beschädigung
Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.
6. Gebühren bei Sonderfällen
Bei Verlust der Verzehrkarte wird eine Gebühr von 100€ erhoben.
Bei Nichtzahlung der Verzehrkarte am Abend des Aufenthalts wird eine Servicegebühr von 5€ erhoben.
7. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, findet der Gerichtsstand Reutte Anwendung.
8. Haftung
Der Hüttenwirt haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/ der Gäste. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für die Nutzung der Schlafplätze in der Memminger Hütte bzw. Treppe, die zu dem Bett führen übernehmen wir keine Haftung.
9. Aufsicht, Beschwerden
a. Hausrecht
Die Hüttenverwaltung übt das Hausrecht aus.
b. Verstoß gegen die Hüttenordnung
Wer die Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.
c. Handhabung von Beschwerden
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an das Hüttenteam zu richten.