1. Meldepflicht und Ausweis
a. Eintrag ins Hüttenbuch
Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls
weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster
wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch
anzugeben.
2. Anspruch auf Schlafplätze
a. Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze
Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben:
• Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet
werden kann;
• Rettungsmannschaften im Dienst.
b. Hygienische Auflagen
Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.
c. Reservierungsbedingungen
1. Es dürfen Vorausbestellungen für max. 90 % der Schlafplätze entgegengenommen werden. Die
Anmeldung bzw. Reservierung des Schlafplatzes ist ausschließlich über das Online
Reservierungssystem der Alpenvereinshütten möglich.
2. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des Hüttenpächters
bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande
gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere
telefonischen vor -soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze
nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes
folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
Achtung: Als Berechnungszeitpunkt des Änderungs- und Stornozeitraumes wird der Anreisetag um
18h00 verwendet.
• Bei Rücktritt ab 5 Tagen vor Beginn des Aufenthaltes: 20 € pro Person und Nacht.
4. Die obengenannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des Gastes
beim Hüttenpächter.
5. Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von € 20,- pro Nacht und Schlafplatz für
Reservierungen zu berechnen.
6. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren wie unter Punkt 3 angeführt
berechnet und von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht werden.
7. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die
Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die
Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
8. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter- und Lawinensituation etc. liegen in der
Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher
Art ist ausgeschlossen.
Ein Wetterumschwung berechtigt keine kostenlose Stornierung.
9. Ein Bettwanzenbefall ermöglicht keine kostenlose Stornierung, da diese durch drittpersonen
entsteht.
3. Nächtigungstarife
a. Aktuelle Nächtigungstarife für Mitglieder und Nichtmitglieder
Die aktuellen Hüttengebühren sind – je Nacht und Person:
Mehrbettzimmer Lager
AV-Mitglieder, Erwachsene 24€ 15€
AV-Mitglieder, Junioren (19-25Jahre) 24€ 13€
AV-Mitglieder, Jugendliche (7-18 Jahre) 19€ 8€
AV-Mitglieder, Kinder (6-0 Jahre) 10€ 0€
Nichtmitglieder, Erwachsene 36€ 26€
Nichtmitglieder, Junioren (19-25 Jahre) 36€ 24€
Nichtmitglieder, Jugendliche (7-18 Jahre) 32€ 19€
Nichtmitglieder, Kinder (6-0 Jahre) 20€ 10€
Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gemäß Behindertenausweis sind kostenfrei.
Die Gebühren können vor Ort beim Pächter in bar oder per Karte bezahlt werden.
b. Infrastrukturbeitrag
Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für
Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die
Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung. Von diesen
Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte
alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.
c. Überbelegung
Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
4. Erste Hilfe Material
In der Hütte sind Erste Hilfe Materialien im notwendigen Maße durch die Hüttenverwaltung
bereitzustellen und im Vorraum vorhanden.
5. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld
a. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung
Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu
verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu
halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur
ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.
b. Hüttenruhe
Generell soll von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Früh Aufstehende müssen sich so
verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.
c. Musizieren und Konzerte
Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit der Hüttenverwaltung gestattet.
Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.
d. Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte
Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im
Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des
Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe.
Die Hüttenverwaltung kann für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die
Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.
e. Rauchen
Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.
f. Verhalten im Schlafraum
In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und
Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht
gestattet.
g. Verhalten bei Platzmangel
Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist
Rücksicht zu nehmen.
h. Mitnahme von Haustieren
In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten, außer es wird ein Raum deklariert in welchem auch
Bergrettungs- und Blindenhunde (etc.) nächtigen können, diesen kommt eine besondere Bedeutung
zu. Das Unterbringen von Tieren muss in jedem Fall vorab mit der Hüttenverwaltung abgeklärt
werden.
Zusätze: Sofern Haustiere gestattet sind,
• kann eine angemessene Reinigungspauschale von 10€ erhoben werden.
• dürfen diese die Hütte (nur Gemeinschaftsräume) nur gereinigt und trocken betreten.
• dürfen diese aus hygienischen Gründen nicht im Bett und nicht auf den AV-Decken liegen. •
Eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen.
i. Beschädigung
Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die
Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern
oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.
6. Haftung
Der Hüttenwirt haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/ der Gäste. Schadensersatzansprüche
sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe
des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für die Nutzung der Schlafplätze in der Memminger Hütte bzw. Treppe, die zu dem Bett führen, übernehmen wir keine Haftung.
7. Aufsicht, Beschwerden
a. Hausrecht
Die Hüttenverwaltung übt das Hausrecht aus.
b. Verstoß gegen die Hüttenordnung
Wer die Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.
c. Handhabung von Beschwerden
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an das Hüttenteam zu richten.
Bei Fragen bin ich selbstverständlich gern für Sie da.
Ihr Hüttenwirt
Jarek Schindler
Stand Hüttenordnung/ AGB: August 2025
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen.
Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14. Abs. 1 ODR-VO
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Plattform (sog. „OS-Plattform“). Die OS-Plattform kann als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dienen. Diese Plattform ist über den externen Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.